Drohnenfotografie in der Schweiz: Regeln, Pflichten und Tipps

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Bilder aus der Vogelperspektive haben etwas Magisches. Ein See, der von oben aussieht wie ein Smaragd, ein Bergdorf wie aus der Spielzeugschachtel oder ein Brautpaar inmitten einer Blumenwiese. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen mit einer Drohne fotografieren. Bevor du aber abhebst, solltest du die Regeln kennen. In diesem Beitrag erfährst du, was in der Schweiz gilt, welche Pflichten du hast und wo du lieber nicht fliegst.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung. Massgebend sind immer die aktuellen Vorgaben des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).

Drohne mit Kamera fliegt über einer Schweizer Berglandschaft

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2023 gelten in der Schweiz die Drohnenregeln der Europäischen Union.
  • Hat deine Drohne eine Kamera, musst du dich registrieren, auch wenn sie leichter ist als 250 Gramm.
  • Ab 250 Gramm brauchst du zusätzlich einen Online-Kompetenznachweis und eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken Deckung.
  • Du fliegst höchstens 120 Meter über Grund und hast deine Drohne immer im Blick.
  • Über Menschenansammlungen fliegst du nicht.
  • Vor jedem Flug prüfst du auf der Karte des Bundes, ob dort Einschränkungen gelten.

Die drei Kategorien: offen, speziell, zulassungspflichtig

Die Regeln teilen Drohnenflüge nach ihrem Risiko ein:

Kategorie Für wen Bewilligung nötig?
Offen Die allermeisten Hobby- und viele gewerbliche Flüge mit Drohnen unter 25 Kilogramm, in Sichtweite und bis 120 Meter nein
Speziell Flüge, bei denen du die Regeln der offenen Kategorie nicht einhalten kannst, zum Beispiel ausserhalb der Sichtweite ja, vom BAZL
Zulassungspflichtig Hohes Risiko, etwa Transport von Personen ja, mit Zulassung

Für Fotografie bist du fast immer in der offenen Kategorie unterwegs. Darauf konzentriert sich dieser Beitrag.

Die offene Kategorie: A1, A2 und A3

Innerhalb der offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien. Welche für dich gilt, hängt vom Gewicht und von der Klassenmarkierung deiner Drohne ab (C0 bis C4, steht auf dem Gerät).

  • A1, über Menschen: Für sehr leichte Drohnen. Du darfst kurz über einzelne unbeteiligte Personen fliegen, aber nie über Menschenansammlungen.
  • A2, nahe bei Menschen: Für Drohnen der Klasse C2. Du brauchst dafür einen zusätzlichen Nachweis.
  • A3, weit weg von Menschen: Für grössere Drohnen. Du fliegst nur dort, wo keine unbeteiligten Personen gefährdet sind, also fernab von Siedlungen, Gewerbe- und Freizeitgebieten.

Ältere Drohnen ohne Klassenmarkierung: Seit Anfang 2024 dürfen solche Geräte ab 250 Gramm nur noch in der Unterkategorie A3 fliegen. Leichtere Modelle unter 250 Gramm bleiben in A1. Bevor du in bewohntem Gebiet fliegst, schaust du also besser nach, was auf deiner Drohne steht.

Registrierung, Prüfung und Versicherung

Pflicht Drohne unter 250 g ohne Kamera Drohne unter 250 g mit Kamera Drohne ab 250 g
Registrierung beim BAZL nein ja ja
Online-Kompetenznachweis A1/A3 nein nein, aber empfohlen ja
Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Franken empfohlen empfohlen ja, Pflicht
Mindestalter 12 Jahre in der offenen Kategorie

Registrierung: Du registrierst dich als Drohnenbetreiberin oder Drohnenbetreiber online beim BAZL über die Plattform dLIS. Du bekommst eine Betreibernummer, die du sichtbar an der Drohne anbringst. Den geheimen dreistelligen Zusatz klebst du nicht auf das Gerät. Die Registrierung gilt auch in den Ländern der EU, du musst dich also nicht doppelt anmelden.

Kompetenznachweis: Für Drohnen ab 250 Gramm absolvierst du eine Online-Schulung mit Multiple-Choice-Prüfung. Das geht bequem zu Hause am Computer. Auch für leichtere Kameradrohnen lohnt sich die Schulung, denn du lernst viel über Sicherheit und Luftraum.

Versicherung: Prüf deine Privathaftpflicht. Nicht jede Police deckt Drohnen automatisch, oft musst du sie ausdrücklich einschliessen lassen.

Wo du nicht oder nur eingeschränkt fliegen darfst

  • Bei Flugplätzen: Mit Drohnen ab 250 Gramm fliegst du nicht im Umkreis von 5 Kilometern um die Pisten eines Flugplatzes.
  • Kontrollzonen: In aktiven Kontrollzonen rund um Flughäfen gelten zusätzliche Höhenbeschränkungen.
  • Naturschutzgebiete: In vielen Wasser- und Zugvogelreservaten, Wildschutzgebieten und im Schweizerischen Nationalpark ist das Fliegen verboten. Wildtiere reagieren sehr empfindlich auf Drohnen.
  • Militärische Anlagen, Gefängnisse und ähnliche Gebiete: tabu.
  • Menschenansammlungen: Konzerte, Umzüge, Märkte, Sportanlässe. Hier fliegst du nicht darüber.
  • Kantonale und kommunale Regeln: Manche Kantone und Gemeinden haben eigene Vorschriften, zum Beispiel für Seeufer oder Parks. Und für den Start auf privatem Grund fragst du den Eigentümer.

Mein wichtigster Tipp: Schau vor jedem Flug auf die Karte des Bundes unter map.geo.admin.ch. Dort blendest du die Ebene mit den Einschränkungen für Drohnen ein. Klickst du auf ein Gebiet, siehst du, was dort gilt und wo du gegebenenfalls eine Bewilligung einholen kannst.

Privatsphäre: Das vergessen viele

Auch wenn du technisch überall fliegen dürftest: Die Kamera deiner Drohne erfasst schnell Menschen, Gärten und Fenster. Dabei gelten dieselben Regeln wie für jede andere Kamera, und noch etwas strenger, weil eine Drohne Einblicke ermöglicht, die vom Boden aus nicht möglich wären.

  • Fotografiere nicht in Gärten, auf Balkone oder durch Fenster. Aufnahmen aus dem geschützten Privatbereich ohne Einwilligung können sogar strafbar sein.
  • Veröffentliche keine Bilder, auf denen Personen gut erkennbar im Mittelpunkt stehen, ohne sie zu fragen.
  • Kommt jemand auf dich zu und fühlt sich gestört, erkläre freundlich, was du machst, und lösche im Zweifel die Aufnahmen.

Mehr dazu liest du im Beitrag Recht am eigenen Bild in der Schweiz.

Drohnenaufnahmen an der Hochzeit

Ein Gruppenbild aller Gäste von oben oder das Brautpaar vor dem Schloss aus der Luft: Drohnenbilder sind an Hochzeiten sehr beliebt. Darauf solltest du achten:

  • Nicht über die Gesellschaft fliegen: Eine Hochzeitsgesellschaft kann schnell als Menschenansammlung gelten. Fotografiere sie von der Seite oder schräg von oben, nicht direkt darüber.
  • Location fragen: Viele Schlösser, Hotels und Restaurants haben eigene Regeln für Drohnen.
  • Karte prüfen: Gerade beliebte Hochzeitsorte an Seen oder in der Nähe von Naturschutzgebieten können in einer Zone mit Einschränkungen liegen.
  • Profi beauftragen: Wenn ihr Drohnenbilder wollt, fragt euren Hochzeitsfotografen, ob er eine Drohne einsetzt und registriert und versichert ist. Was ein Fotograf kostet, liest du im Ratgeber Was kostet ein Hochzeitsfotograf in der Schweiz?
  • Gäste informieren: Ein kurzer Hinweis, dass eine Drohne fliegt, vermeidet Erschrecken und Fragen.

Checkliste vor jedem Flug

  • Registriert und Betreibernummer an der Drohne?
  • Kompetenznachweis dabei, falls nötig?
  • Versicherung gültig?
  • Karte geprüft: keine Flugverbotszone, kein Naturschutzgebiet?
  • Wetter und Wind in Ordnung?
  • Akku geladen, Propeller unbeschädigt?
  • Keine Menschenansammlung im Flugbereich?
  • Privatsphäre anderer respektiert?

Häufige Fragen

Muss ich meine Mini-Drohne unter 250 Gramm registrieren?

Ja, wenn sie eine Kamera hat, und das haben fast alle. Nur leichte Drohnen ganz ohne Kamera oder andere Sensoren sind von der Registrierung ausgenommen.

Gilt mein Drohnenführerschein aus Deutschland oder Österreich in der Schweiz?

Ja. Kompetenznachweise aus EU-Ländern werden in der Schweiz anerkannt und umgekehrt. Auch eine bestehende Registrierung in einem EU-Land gilt hier.

Darf ich mit der Drohne Geld verdienen?

Ja. In der offenen Kategorie macht es keinen Unterschied, ob du privat oder gewerblich fliegst. Entscheidend ist, dass du die Regeln einhältst. Für Werbeaufnahmen mit Personen brauchst du deren Einwilligung.

Was passiert, wenn ich die Regeln nicht einhalte?

Je nach Verstoss drohen Bussen. Verletzt du die Privatsphäre anderer, kommen zivil- oder sogar strafrechtliche Folgen dazu. Und bei einem Unfall ohne Versicherung bezahlst du den Schaden selbst.

Mein Fazit

Drohnenfotografie in der Schweiz ist mit ein paar einfachen Schritten legal möglich: registrieren, bei Bedarf den Online-Test machen, versichern, und vor jedem Flug die Karte prüfen. Wenn du dazu noch Rücksicht auf Menschen und Tiere nimmst, steht wunderschönen Bildern aus der Luft nichts im Weg.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: Oktober 2026. Massgebend sind die aktuellen Vorgaben des BAZL.

Thomas

Hoi, ich bin Thomas aus Aarau. Als Hobby fotografiere ich Hochzeiten von Freunden, fliege seit über sechs Jahren Drohnen und tüftle gerne an der Technik hinter Fotoboxen. Hier teile ich, was ich dabei gelernt habe: ehrlich, verständlich und mit Quellen. Mehr über mich